AGB

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen Zita Huck, nachfolgend in kurzform „ZH“ genannt, und dem Auftraggeber nachfolgend in Kurzform „Kunde“ genannt, welche in einem gewerblichen Umfang geschlossen werden. Sie gelten weiterhin als Rahmenbedingungen für zukünftige Geschäftsbeziehungen im Rahmen der Leistungen, vgl. §2. dies gilt auch, wenn zukünftige Verträge noch nicht vereinbart wurden. Jede Form der Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB durch den Kunden bedürfen der Schriftform und der Bestätigung durch ZH.

Kunden sind natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und voll geschäftsfähig sind. Anders lautende AGB vom Kunden oder dritten Unternehmen sind nicht Vertragsgegenstand und damit nicht verbindlich. Änderungen der AGB während langfristiger Verträge durch ZH werden dem Kunden per E-Mail zugesandt. Die Änderungen werden 14 Tage nach bekanntgabe wirksam wenn kein Widerspruch durch den Kunden erfolgt.

2. Gegenstand des Unternehmens

ZH bietet Dienstleistungen im Rahmen einer Werbeagentur, d. h. Beratung, Konzeption, Recherche, Strategie, Gestaltung und Hilfe bei der Produktion. Die genaue Definition des Vertragsgegenstandes wird in der Auftragsbestätigung aufgeführt.

3. Vertragsgegenstand

Änderungen und Ergänzungen
Der Umfang der Leistungen ist in der Auftragsbestätigung vereinbart. Ein Angebot umfasst grundsätzlich den Entwurf und die 1. Korrektur. Weitere Korrekturdurchläufe werden nach Stundenaufwand berechnet. Als Entwurf gilt die erste Unterbreitung der Ideen. Sollten diese dem Kunden missfallen, werden weitere Entwürfe nachberechnet. Sollten die Entwürfe das Thema verfehlen oder gesellschaftlich unpassend sein, hat ZH die Möglichkeit nachzuliefern. Dies gilt nicht für Entwürfe die aufgrund zurückgehaltener Informationen vom Kunden zustande kommen. Wird keine Marktstudie zugrunde gezogen beruhen Zielgruppendefinition auf den Erfahrung von ZH und sind von der Reklamation ausgeschlossen. Für Verbindliche Zielgruppendefinitionen muss der Kunde Marktforschungen erstehen. Der Vertrag kommt durch das Kundenbriefing und das von beiden Seiten unterschriebene Re-Briefing, oder durch eine schriftliche Bestätigung des Angebotes und einem darauf hervorgehenden Auftrag zustande.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Weitere Folgen von Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen sind unter „nachvertragliche Leistungserweiterung“ einzusehen. Der Einkauf von Analysen und Statistiken geschieht nicht ohne Allgemeine Geschäftsbedingungen und  vorheriger Absprachen mit dem Kunden. Die Kosten sind Verhandlungssache.

4. Zwischenziele und Übergabe

Wenn Zwischenziele im Vertrag vereinbart wurden verpflichtet sich ZH diese einzuhalten und das endgültige Produkt entsprechend der Projektplanung dem Kunden vorzulegen. Der Kunde ist verpflichtet, Zwischenziele und das endgültige Ergebnis entsprechend dem Zeitplan zu begutachten und Änderungswünsche und/oder Freigaben zu geben. Bei der Auslieferung der finalen Produkte an den Kunden ist bei Printaufträgen eine Mehr-/Minderleistung bei der bestellten Auflage von 5 % anzuerkennen. Die Formatabweichung kann je nach Produktionsart 1-2 mm betragen, bei Werbetechnik 1-2 % des Endformates. Ein Versatz von 1 mm bei Spotlackierungen ist produktionstechnisch nicht zu vermeiden. Farbabweichungen sind je nach Druckverfahren und Bedruckstoff unumgänglich, hier gelten die AGB der jeweiligen Produktionsfirmen.

Bei der Darstellung im RGB-Bereich sind Farbabweichungen, Größenunterschiede und Typografie Geräte- und Systemabhängig und nicht korrigierbar. Alle Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ZH.

5. Nachvertragliche Leistungserweiterung

Unvorhersehbarer Mehraufwand wird von beiden Seiten schriftlich festgehalten und nachverhandelt. Änderungen von Elementen, die bereits im Rahmen einer Begutachtung durch den Kunden freigegebenen wurden, oder Änderungen, die vom ursprünglichen Auftrag abweichen, oder diesen Erweitern, müssen schriftlich festgehalten werden. Der Sachverhalt muss von ZH analysiert und bei Machbarkeit gegebenenfalls nachberechnet werden. Der Projektzeitplan wird je nach Aufwand angepasst. Ohne eine Einigung bleibt der vorangegangene Vertrag ohne Änderungen und Erweiterungen gültig.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche von ZH benötigten Materialien und Daten zur Verfügung zu stellen. Für Zeitplanverzögerungen, die auf fehlende Materialien und Daten zurückzuführen sind, kann ZH nicht haftbar gemacht werden. Der Zeitplan wird um diese Zeitspanne verlängert. Materialien und Daten, die eine Aufbereitung durch ZH bedürfen, werden nach vorheriger Absprache mit dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Gesetzesgrundlage siehe: §642 BGB/Mitwirkung des Bestellers und §642 BGB/Kündigung bei unterlassener Mitwirkung.

7. Verbindlichkeit von Zeitplänen

Die zwischen ZH und dem Kunden vereinbarte Zeitplanung bedarf immer der Schriftform und ist verbindlich, solange keine Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch z. B. höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, kriegerische Handlungen, Störungen von Strom und/oder Kommunikationswegen) vorliegt. In dem Fall verschiebt sich der Zeitplan um die Dauer der Unterbrechung, zuzüglich einer Anlaufphase. Ein Schadensersatzanspruch entsteht hierbei auch dann nicht, wenn der Kunde dadurch Ereignisse nicht wie geplant durchführen kann. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs machen eine Anpassung des Zeitplans unumgänglich. Der erweiterte Zeitplan wird von ZH vorgegeben. Der Kunde stimmt mit der Annahme des ergänzten Angebots dem neuen Zeitplan zu.

8. Pflichten, Vergütung, Zahlungsbedingungen, Vertragsstrafen

Gesetzesgrundlage siehe: §631 BGB/vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag, §645 BGB/Verantwortlichkeit des Bestellers und §649 BGB/Kündigungsrecht des Bestellers. Es gelten die im Vertrag festgehaltenen Konditionen. Angebote und Kostenvoranschläge sind nicht verbindlich.

Die Zahlung durch den Kunden muss innerhalb von 14 Werktagen auf das Firmenkonto von ZH erfolgt sein. Ein Abzug ist, wenn nicht gesondert vereinbart, nicht möglich. Sollten sich Projektzeitpläne über einen mittel bis langfristigen Zeitraum hinziehen, ist ZH berechtigt, Teilzahlungen zu jedem Zwischenziel abzurechnen. Dies gilt auch, wenn noch keine nutzbaren Produkte hergestellt wurden. Bei Abbruch oder Änderungen des Vertrags sind die verbindlichkeiten von ZH gegenüber Dritten vom Kunden zu begleichen. Diese Aufwendungen innerhalb des Projektes werden nach Aufwand berechnet. Bei Abbruch wird von ZH eine Stornogebühr erhoben (Faktor 0,1 von der Gesamtsumme). Als Zahlungsart sind nur Bankeinzug oder Banküberweisung möglich. Bei Rücklastschriften berechnet ZH eine Gebühr von 14,- Euro zuzüglich der Gebühr

des Bankinstitutes. Eine Verrechnung durch den Kunden aufgrund von selbstgezahlten, aber vorher vertraglich mit ZH vereinbarten Leistungen ist möglich, aber vorher schriftlich anzumelden. Wurde keine Vereinbarung über die Vergütung getroffen, und ist für die Leistung eine Vergütung üblicherweise zu erwarten, so ist die branchenübliche Vergütung zu zahlen. Hierfür ist der AGD heranzuziehen. Im Zweifel gilt die Durchschnittsvergütung von ZH als üblich.

Alle Vergütungen verstehen sich mit gesetzlich gültiger Umsatzsteuer. Für denn Fall, dass der Kunde Ergebnisse aus Zwischenzielen oder anderen Meetings bereits vor Fertigstellung durch ZH eigenmächtig nutzt, wird die Gesamtsumme unverzüglich fällig, zusätzlich zu einer Vertragsstrafe (Gesamtsumme zusätzlich multipliziert mit Faktor 3). Jede Nachahmung der Leistungen

von ZH, auch die von teilen des Werkes, ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe fällig (Gesamtsumme zusätzlich multipliziert mit Faktor 3).

9. Nutzungsrechte

Alle von ZH erstellten Medien werden mit Nutzungsbeschränkungen oder dem ausschließlichen Nutzungsrecht an den Kunden übergeben. Ohne eine Angabe gilt die kleinstmögliche Nutzungsbeschränkung von ZH. Im Rahmen des Freelancens für Agenturen wird grundsätzlich das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt. Die Nutzungsrechte werden für jedes Medium einzeln bestimmt und sind auf der Auftragsbestätigung festgehalten und durch den Kunden zwingend einzuhalten. Der Kunde ist gegenüber ZH auskunftspflichtig, wie die entstandenen Leistungen genutzt werden. Eine Übertragung oder Weitergabe der Nutzungsrechte ist ausgeschlossen. Jede Übertragung oder Weitergabe ist vorher schriftlich genehmigen zu lassen, wodurch Kosten entstehen. Eine Veränderung, Bearbeitung oder Weiterverarbeitung der erbrachten Leistungen außerhalb der vertraglichen Beziehung zwischen ZH und dem Kunden ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht gestattet.

Der Kunde hat kein Anspruch auf Nutzungsrechte an internen Zwischenergebnissen und sonstigen entstandenen Aufzeichnungen zu seinem Vertrag. Eine Herausgabe zur Ansicht muss vorher schriftlich im Vertrag festgehalten werden. ZH darf die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung nutzen. Das signieren der Medien ist ebenfalls erlaubt, solange das Gesamtbild nicht gestört wird. Dies gilt ebenfalls für Arbeiten die im Rahmen des Freelancens entstehen.

Die durch ZH erbrachten Leistungen unterliegen dem Urheberrecht aufgrund der individuell geleisteten persönlichen Schöpfung. Dies gilt auch, wenn die Schöpfungshöhe nach Urheberrechtsgesetz nicht vollumfänglich erreicht ist.

10. Leistungen von Dritten

ZH wird erlaubt externe Mitarbeiter und Firmen zu beauftragen, um Teilabschnitte des Vertrages zu bearbeiten und zu erfüllen, die nicht intern bearbeitet werden können.

11. Rechte Dritter

Ansprüche von Verwertungsgesellschaften muss der Kunde selbst an die entsprechenden stellen abführen. Dies kann auch durch ZH erfolgen. die entstehenden Kosten trägt der Kunde. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht im Sinne der Künstlersozialabgaben ist der Kunde selbst zuständig und verantwortlich. Ein Verrechnen mit der Forderung von ZH ist nicht möglich. Der Kunde verpflichtet sich für 12 Monate die, während der Projektphase Beteiligten, Mitarbeiter und externen Dienstleister, nicht ohne die Mitwirkung von ZH, mit Arbeiten zu beauftragen. Dies darf weder direkt noch über Dritte geschehen. Weitere Rechte Dritter sind unter „Haftung und Gewährleistung“ geregelt.

12. Datenhaltung, Datenschutz, Geheimhaltungspflicht

Alle Unterlagen und Daten aus den jeweiligen Aufträgen verbleiben bei ZH. Eine herausgabe der Daten kann von den Kunden nicht gefordert werden. ZH ist berechtigt die auftragsbezogenen Daten zu speichern und diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für betriebsinterne Zwecke zu nutzen. Die auftrags-, firmen- und personenbezogenen Daten werden nur im notwendigen Maß weitergegeben, um den Vertrag zu erfüllen. Auf Nachfrage von Kunden wird ZH gern alle auftrags-, firmen und personenbezogenen Daten offenlegen. Der Kunde und ZH vereinbaren stillschweigen über die im Vertrag geschlossenen Inhalte, deren Kalkulation und die gewonnenen Erkenntnisse. Dies gilt auch nach Abschuss aller Projektarbeiten unbegrenzt.

13. Haftung und Gewährleistung

Im Mängelfall hat der Kunde das Recht auf Nachbesserung durch ZH. ZH hat zu jedem beanstandetem Mangel drei mal das Recht nachzubessern. Mangelbehaftete Medien müssen an ZH ausgehändigt werden. ZH übernimmt keine Haftung für die vom Kunden gelieferten Materialien und Dateien. Sollten Urheberrechte Dritter oder sonstige Gesetze verletzt worden sein, übernimmt der Kunde die rechtlichen und finanziellen Folgen. Sollte ZH rechtlich belangt

werden, sind die Kosten vom Kunden zu tragen. Alle erbrachten Leistungen durch ZH werden im Auftrag des Kunden und nach dessen Freigabe veröffentlicht. ZH führt keine rechtliche Prüfung durch, und haftet in keinem Fall für Verletzungen des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, der speziellen Werberechtsgesetze, des Patentrechts und des markenrechtlichen Schutzes oder der Eintragungsfähigkeit der Leistungen. Für Sach- und Produktaussagen oder Werbeversprechen ist allein der Kunde verantwortlich. Bedenken des Kunden bezüglich rechtlicher Verstöße müssen ZH unverzüglich bekanntgegeben werden. Notwendige rechtliche Prüfungen können von ZH in Kooperation mit Rechtsanwälten/Fachanwälten durchgeführt werden. Die Kosten dafür trägt der Kunde. Rechtliche Beratungen durch ZH direkt, sind durch das RVG ausgeschlossen.

Diese Beratung ist nur Rechtsanwälten vorbehalten. 14. § 306 BGB/Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit (1) Sind allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.

(2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

15. Schlussbestimmungen

Sämtliche Vereinbarungen, Absprachen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Kommt es während oder nach der Projektphase zu Uneinigkeiten, ist eine gerichtliche Auseinandersetzung erst nach einem außergerichtlichen Mediationsverfahren einzuleiten. Bei Uneinigkeiten bezüglich der Qualität ist vor einem gerichtlichen Verfahren ein Gutachter einzuschalten, der von beiden Parteien zu gleichen Teilen bezahlt wird. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erläuterung zum Begriff RGBBereich: dieser beschreibt die Farbwiedergabe an Ausgabegeräten die mit Lichtfarben arbeiten.

Erläuterung zum Begriff Zwischenziele: Zeitpunkte, die anhand des Projektablaufplans ersichtlich sind. Zu dem Zwischenziel-Zeitpunkt müssen alle Arbeiten, die zum Abschluss des Zwischenziels führen, abgeschlossen sein. Der genaue Zeitpunkt und die vorher notwendigen Arbeiten sind in diesem Plan angegeben. Folgendes gilt ausschließlich für Kaufleute im Sinne des HGB bzw. juristische Person oder Personen des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen:

Erfüllungsort ist, wenn nicht anders vereinbart, Betriebssitz von ZH. Gerichtsstand für alle Verträge und daraus entstehende Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von ZH, wenn gesetzlich nicht anders vorgeschrieben.

Datenschutzerklärung

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf unserer Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben. Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Zita Huck
Wohnhaft in Essen

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung
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Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

Verschlüsselter Zahlungsverkehr auf dieser Website
Besteht nach dem Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags eine Verpflichtung, uns Ihre Zahlungsdaten (z.B. Kontonummer bei Einzugsermächtigung) zu übermitteln, werden diese Daten zur Zahlungsabwicklung benötigt.

Der Zahlungsverkehr über die gängigen Zahlungsmittel (Visa/MasterCard, Lastschriftverfahren) erfolgt ausschließlich über eine verschlüsselte SSL- bzw. TLS-Verbindung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

Bei verschlüsselter Kommunikation können Ihre Zahlungsdaten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

Auskunft, Sperrung, Löschung
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

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3. Datenerfassung auf unserer Website

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•verwendetes Betriebssystem
•Referrer URL
•Hostname des zugreifenden Rechners
•Uhrzeit der Serveranfrage
•IP-Adresse

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

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Rechtsgrundlage
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Verarbeiten von Daten (Kunden- und Vertragsdaten)
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme unserer Internetseiten (Nutzungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen.

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Datenübermittlung bei Vertragsschluss für Online-Shops, Händler und Warenversand
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4. Zahlungsanbieter

PayPal
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